Über Global Team

 

Global Team e. V. ist ein gemeinnütziger und mildtätiger Verein, der 1999 gegründet wurde und beim Amtsgericht Freiburg i. Br. (VR 703710) eingetragen ist.

Momentan engagiert sich Global Team in verschiedenen asiatischen Ländern. In China und Kirgistan wollen wir mit der Arbeit unter  Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen dazu beitragen, dass sie eigenständig am Leben teilhaben können. In Afghanistan unterstützen wir den zivilen Wiederaufbau des Landes, indem wir die Menschen dort durch Entwicklungszusammenarbeit begleiten. Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind ein neues Arbeitsfeld, welches zunehmend an Wichtigkeit zunimmt.

Vereinszweck

In unserer Satzung wird der Vereinszweck wie folgt beschrieben:

§ 2 Zweck und Ziele des Vereins 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein hat den Zweck, bedürftigen Menschen weltweit zu helfen, mit dem Ziel Ursachen und Folgen von Armut, Krankheit und Hunger zu bekämpfen.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit in Projekten vor Ort, insbesondere durch Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe, die die Lebensbedingungen für die Landbevölkerung und sozial schwache städtische Gruppen ganzheitlich verbessern; 
b) Nothilfeprogramme, Not leidende Menschen (z. B. Opfer von Kriegen, Hunger- und Naturkatastrophen) mit Nahrungs- und Produktionsmitteln sowie anderen Hilfsgütern zu versorgen, sowie die Unterstützung von im Sinne von § 53 AO bedürftigen Personen. 
c) Förderung der Gesundheitsfürsorge und Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen; 
d) Jugend- und Altenhilfe und Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 
e) die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen im In- und Ausland, die Völkerverständigung und internationale Gesinnung zu fördern.
Der Verein stellt zur Erreichung seiner Ziele geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und unterhält dem Zweck des Vereins dienliche Einrichtungen und fördert Aktivitäten, die den Zielen des Vereins entsprechen.

(3)  Zweck ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsgemäßen Zwecke durch ausländische Körperschaften weltweit. Insoweit handelt der Verein auch als Förderverein im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.